Betreuungs­weisung

Für Jugendliche und Heranwachsende mit multiplen Problemlagen, deren strafbares Handeln noch keine Verfestigung erkennen lässt, die aber einer längerfristigen individuellen Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung und der Bearbeitung der Straftathintergründe bedürfen. Mit ihnen wird über den von der jugendgerichtlichen Weisung bestimmten Zeitraum ein fester Betreuungsrhythmus vereinbart, den sie einhalten müssen. Betreuungshelfer:innen sind dabei immer ausgebildete Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen bei freien Trägern, der Bewährungshilfe oder der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)/Jugendgerichtshilfe (JGH).

Umfang: 24 bis max. 72 FLS je nach Länge der Betreuungsweisung (in der Regel 6 Monate bis zu 1 Jahr)