Betreuungs­weisung

Für Jugendliche und Heranwachsende, deren strafbares Handeln noch keine Verfestigung erkennen lässt, die aber der längerfristigen individuellen Hilfestellung bei der Bearbeitung der Straftathintergründe und bei der Bewältigung von aktuellen Problemlagen bedürfen. Mit ihnen wird über einen Zeitraum von sechs Monaten oder einem Jahr ein fester Betreuungsrhythmus vereinbart, den sie einhalten müssen. Betreuungshelfer/innen sind immer ausgebildete Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen bei freien Trägern, der Bewährungshilfe oder der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)/Jugendgerichtshilfe (JGH).

Umfang: 24 bis max. 72 FLS je nach Länge der Betreuungsweisung (in der Regel 6 Monate bis zu 1 Jahr).