Berliner Qualitätsstandards

Die Berliner ambulanten sozialpädagogischen Angebote müssen besonderen Gütekriterien genügen, den Berliner Qualitätsstandards. Diese verpflichten die Leistungserbringer bzw. freien Träger in den Trägerverträgen dazu, unter anderem die folgenden Bedingungen zu erfüllen:

  • Sozialpädagogische Fachkräfte verfügen über die persönliche und fachliche Qualifikation des jeweiligen Leistungsangebots
  • Mindestens 80 % der Mitarbeiter:innen sind festangestellt
  • Mitarbeitende erhalten regelmäßig Fortbildungen und Supervisionen

Zudem sollen fortlaufend Dialoge zu den Qualitätsebenen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zwischen dem vertragsgebundenen Träger, der Fachstelle der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung und den beauftragenden Jugendämtern stattfinden.