(Vermittlung in) nicht pädagogisch betreute Arbeitsleistung / Freizeitarbeit

Für Jugendliche und Heranwachsende, die eine jugendrichterliche Weisung / Auflage erhalten haben, Arbeitsleistungen zu erbringen. Sie sollen in einem jugendtypischen, den jungen Menschen fördernden Bereich in ihrer Freizeit Arbeitsleistungen erbringen, möglichst mit Schadensbezug.

Umfang: pro angefangener 40 jugendgerichtlich angeordneter Arbeitsstunden 2 Fachleistungsstunden, wobei pädagogisch begründet maximal 120 Arbeitsstunden als Gesamtarbeitsleistung nicht überschritten werden sollte