Beratungsgespräch

Für Jugendliche und Heranwachsende, deren Straftat erkennen lassen, dass sie Probleme in abgrenzbaren Bereichen haben oder sie angebotene Hilfen noch nicht annehmen können. Die Probleme können beispielsweise im Sozialverhalten, in der Schule, in der Ausbildung oder im Elternhaus bestehen. Die Beratungsgespräche sollen bewirken, dass diese Schwierigkeiten durch professionelle Hilfe kurzfristig lösbar sind. Es wird eine bestimmte Anzahl von möglichst zeitnah hintereinander erfolgenden Gesprächsterminen vereinbart, die einzuhalten sind.

Umfang: 3-9 Beratungsgespräche mit 1 Fachleistungsstunde (FLS) je Gespräch