Paragraf 1
- Angebot
- Beratungsgespräch
- Träger
- Paragraf 1
- Sprachen
- Deutsch
- Zielgruppe
- Die Beratungsleistung richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14-21 Jahren, deren Straftaten erkennen lassen, dass sie Probleme in abgrenzbaren Bereichen haben. Dies können sowohl Probleme sein, die sich in ihrem Sozialverhalten, zum Beispiel durch Selbstunsicherheit, Aggressivität oder mangelnde Empathiefähigkeit ausdrücken, als auch aus ihrer Lebenswelt stammende Probleme. Letztere können ihre Ursache beispielsweise im familiären System, in der schulischen oder beruflichen Situation, in peerbedingten Zwängen oder auch in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Notlagen haben.
- Konzept
- Die Beratungsgespräche gestaltet sich in der Umsetzung regelmäßig wie folgt:
− Eingangsphase (Kennenlernen, Auftragsklärung)
− Arbeitsphase
− Abschlussphase - Angebotsziel
- Ziele der Beratungsleistung sind
− die Herausarbeitung der Straftatgründe oder
− die Bearbeitung abgegrenzter Problembereiche.
Je nach individueller Bedarfskonstellation können auch beide Richtungsziele verfolgt werden. In jedem Fall sollen die Teilnehmenden bei der Bewältigung von Problemstellungen unterstützt werden. - Start/Dauer & Ort
- Die Einzelberatung umfasst in der Regel mindestens drei zeitlich nah aufeinander folgende Beratungstermine. Bei Bedarf können auch mehrere Beratungsgespräche im Verbund geleistet werden.
Der Gesamtumfang der Beratungsgespräche beträgt mindestens 3 Zeitstunden bzw. 3 Fachleistungsstunden. - Fehlzeitenregelung
- Bei jeder Fehlzeit informiert der Träger unverzüglich das zuweisende Jugendamt, um eine mögliche Fortführung abzustimmen.
Kontakt
- Telefon
- WWW
- Adresse
- Seidelstraße 29
13507 Berlin (Reinickendorf)


