Täter-Opfer-Ausgleich

Für Jugendliche und Heranwachsende, die den Konflikt mit den geschädigten Personen mit Hilfe erfahrener und neutraler Vermittler/innen (Mediator/innen, Schlichter/innen, Konflikberater/innen) befrieden sollen. Im gemeinsamen Gespräch wird nach Möglichkeiten einer Wiedergutmachung durch die Beschuldigten gesucht. Die geschädigten Personen haben im Gespräch die Möglichkeit ihre Verletztheit und Wut sowie ihre Wünsche für eine Wiedergutmachung und einen zukünftigen Umgang miteinander der beschuldigten Person mitzuteilen. Für die beschuldigte Person bedeutet der Ausgleich eine intensive Auseinandersetzung mit den geschädigten Personen und den Folgen ihrer Tat.

Umfang: Je nach vereinbarter Wiedergutmachung (z. B. gemeinsames Gespräch mit Entschuldigung, Schmerzensgeld oder Schadensersatz, ein Geschenk als symbolische Geste, Arbeitsleistung zur Behebung des Schadens, gemeinsame Aktivität).