EJF gAG & Integrationshilfe: TOA- Täter-Opfer-Ausgleich

Angebot
Täter-Opfer-Ausgleich
Träger
EJF gAG
Integrationshilfe
Sprachen
Deutsch
Englisch
Farsi
Konzept
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bietet für Geschädigte und Beschuldigte eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines allparteilichen Dritten eine befriedigende Regelung von Konflikten zu finden. Der TOA ist in der ganzen Bandbreite des Strafverfahrens, z. B. auch in bereits angeklagten Verfahren, möglich. Methodisch orientiert sich die Arbeit am Konzept der Mediation und Restaurative Justice. Tataufarbeitung, Konfliktschlichtung, Opferperspektive und Wiedergutmachung stehen im Vordergrund. Interkulturelle Mediation ist Bestandteil der Arbeit. Geschädigte werden unterstützt, ihre individuellen Bedürfnisse von der Tatverarbeitung bis zu einer Wiedergutmachung zu klären und dem Beschuldigten gegenüber geltend zu machen. Beschuldigte werden in ihrem Bemühen um Klärung und Wiedergutmachung unterstützt, was sich auch positiv auf das Verfahren auswirken kann (Einstellung oder Strafmilderung). Bei materieller Wiedergutmachung kann der Opferfonds der Integrationshilfe in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich zum Täter-Opfer-Ausgleich bietet die Integrationshilfe das Projekt Tat-Ausgleich an, ein Angebot der Jugendhilfe, vorrangig zur Unterstützung für Schulen und Schüler*innen bei der Aufarbeitung und zum konstruktiven Umgang mit Konflikten. Das Angebot gilt für Strafunmündige und Vorfälle ohne Strafanzeige.