Was sind ASA nach dem JGG?

ASA steht für „ambulante sozialpädagogische Angebote nach dem JGG“. Es handelt sich um Weisungen und Auflagen des Gerichts, die in den §§10, 15 des Jugendgerichtsgesetzes geregelt werden. Sie leiten sich unmittelbar aus der strafbaren Handlung des jungen Menschen ab und sind Ergebnis seines Jugendgerichtsverfahrens.

Es liegen zurzeit Leistungsbeschreibungen für insgesamt zehn Leistungsangebote in Berlin vor:

  • Beratungseinheit/Beratungsgespräche
  • Betreuungsweisungen
  • Kompetenztrainings/Einzeltrainings
  • Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen/Freizeitarbeiten
  • Soziale Trainingskurse
  • Sozialkognitive Einzeltrainings
  • Suchtpräventive Trainingskurse
  • Themenspezifische Kurzzeitkurse
  • Verkehrserziehungskurse
  • Vermittlung in nicht pädagogisch betreute Arbeitsleistungen/Freizeitarbeiten

Informieren Sie sich hier ausführlich über die Berliner Angebote. Sie suchen nach einem ganz bestimmten Angebot? Dann nutzen Sie das Angebotsverzeichnis.

Der Grundgedanke des Jugendgerichtsgesetzes ist geprägt von der psychologischen und kriminalsoziologischen Erkenntnis, dass viele junge Menschen in der Phase von Pubertät und Adoleszenz Grenzen austesten. Dabei verstoßen sie mitunter auch gegen geltende Gesellschaftsnormen oder Gesetze. Daher steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund des Jugendgerichtsgesetzes. Nicht nur die Tat an sich, sondern auch die Persönlichkeit der Täterin oder des Täters und etwaige biografische Belastungen oder soziale Hintergründe sind ausschlaggebend für die strafrechtliche Reaktion des Gerichtes. Mit Hilfe eines breiten Spektrums von Möglichkeiten, kann erzieherische Einflussnahme differenziert ausgewählt werden. Alternatives Verhalten mit den jungen Menschen kann eingeübt und mit verschiedenen pädagogischen Angeboten unterstützt werden. An dieser Stelle greifen auch die ambulanten sozialpädagogischen Angebote nach dem JGG. Sie gehören in eine Reihe von Reformbemühungen des Jugendgerichtsgesetzes. In ihrer Etablierungsphase noch als „ambulante Maßnahmen“ bezeichnet, sollen sie eine explizite Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen darstellen. Es handelt sich um erzieherisch geeignete Hilfen, die dazu beitragen sollen, die Jugendlichen und Heranwachsenden in ihrer Entwicklung zu fördern, ihnen individuelle Perspektiven zu eröffnen sowie erneute Straffälligkeit zu verhindern.