Denkzeit-Gesellschaft e. V.: Denkzeit-Coaching nach § 10 JGG

Angebot
Kompetenz­training/Einzel­training
Träger
Denkzeit-Gesellschaft e. V.
Sprachen
Deutsch
Zielgruppe
Das Denkzeit-Coaching richtet sich an schon recht kompetente junge Menschen, die aufgrund multipler Problemlagen und/oder aufgrund akuter Krisen, sozial unangemessenes Verhalten zeigen und/oder erste Straftaten begangen haben und die ein bedarfsgerechtes Entwicklungs- und/oder Stabilisierungsangebot benötigen.

Das Coaching kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zugewiesen werden. Wir beraten die Jugendhilfe im Strafverfahren bei Bedarf im Vorfeld fallspezifisch, um das geeignete Denkzeit-Programm zu finden.
Konzept
Das Denkzeit-Coaching ist ein psychodynamisch-pädagogisches Einzelprogramm, das inhaltlich und zeitlich an die Bedarfslage des jungen Menschen angepasst wird. Dazu finden im Vorfeld 3 bedarfsklärende Gespräche statt, in denen der Fokus (kognitiv, affektiv, moralisch) des Coachings gemeinsam ermittelt wird. Je nach Schwerpunkt werden verschiedene Aspekte, z. B. der gegenwärtigen Konfliktsituation, in den Blick genommen und passenden Verstehensweisen und Strategien erarbeitet und erprobt. In einer stabilen und zugewandten Arbeitsbeziehung werden Reflexion und Probehandeln möglich.
Angebotsziel
Ziel ist die Verhinderung einer fortschreitenden, delinquenten Entwicklung durch möglichst frühzeitige, individuelle Begleitung und Förderung. Über eine gezielte Reaktivierung oder Fortentwicklung verschiedener, auch psychosozialer Kompetenzen werden Stabilität, Selbstwirksamkeitserleben, Selbstständigkeit und Verantwortungsübernahme unterstützt.
Start/Dauer & Ort
Das Denkzeit-Coaching umfasst insgesamt 23 Termine mit dem jungen Menschen, zusammen mit der Umfeldarbeit beträgt der Gesamtumfang 36 FLS. Über eine flexible, wöchentliche Taktung kann das Training verkürzt oder verlängert werden. In der Regel dauert es 3 bis 6 Monate.

Grundsätzlich gilt das Training mit dem 4. unentschuldigten Termin (nicht fristgerechte Absage, Fehlen ohne Absage oder Verspätung um mehr als 15 Minuten) als abgebrochen. Die Jugendhilfe im Strafverfahren entscheidet final über Abbruch, Weiterführung oder Wiederaufnahme des Trainings. In fachlich begründeten Ausnahmefällen ist eine Flexibilisierung des Rahmens möglich. Alle entschuldigten und unentschuldigten Fehltermine werden der Jugendhilfe im Strafverfahren mitgeteilt. Eine Neuzuweisung nach Abbruch ist ebenfalls möglich.

Es stehen berlinweit Trainingsorte zur Verfügung, so dass die Fahrtzeit nicht mehr 30 Minuten beträgt.

Kontakt

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Adresse
Innsbrucker Straße 37
10825 Berlin (Tempelhof-Schöneberg)