Paragraf 1: Empathietraining
- Angebot
- Sozialpädagogisches Einzeltraining
- Träger
- Paragraf 1
- Sprachen
- Deutsch
- Zielgruppe
- Das Empathie-Einzeltraining richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14-21 Jahren, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Insbesondere sollen straffällig gewordene junge Menschen mit diesem Training in ihrer Entwicklung und Empathiefähigkeit
gefördert werden. - Konzept
- Erstgespräch
→ Was ist Straffälligkeit, was sind Täter, was sind Geschädigte, was sind mögliche Folgen von Straftaten?
→ Was sind soziale Kompetenzen?
→ Was ist Empathie und woher kommt sie? Wofür ist Empathie wichtig?
Biografiearbeit und allgemeines Kommunikationstraining
→ Grundlagen gelingender Kommunikation
→ Auseinandersetzung mit der eigenen Straffälligkeit
→ Straftatschilderung und -diskussion
Individuelle Zielsetzungen und Risikomanagement
→ Soziales Netz - was benötige ich an Unterstützung, wer sind meine vertrauten Menschen?
Abschlussgespräch - Angebotsziel
- Konkret werden folgende Ziele im Rahmen des Einzeltrainings verfolgt:
− Erwerb von Hintergrundwissen (über menschliches Verhalten allgemein, verbale und nonverbale Kommunikation sowie die Bedeutung von Emotionen)
− Verbesserung des Reflexionsvermögens (hinsichtlich der eigenen Biografie und insbesondere eigener Erfahrungen von Ohnmacht und Wehrlosigkeit, des tatsächlichen und des angestrebten Selbstbildes, von Einstellungen und Haltungen, des Verhältnisses zur eigenen Gefühlswelt u. a.)
− Verbesserung der Fähigkeit des Erkennens von Emotionen bei sich selbst und bei anderen, des sich Hineinversetzens in ein Gegenüber und des Nachfühlens
− Verständnis grundlegender Zusammenhänge von Viktimisierung erlangen und sich mit den eigenen Straftaten, deren Ursachen und Konsequenzen für die Geschädigten auseinandersetzen
− Entwicklung persönlicher Absichten und Ziele (künftiges Verhalten, ggf. Wiedergutmachung…) - Start/Dauer & Ort
- Die Leistung umfasst einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten. Sie wird in 20 Einzelsitzungen mit in der Regel einer wöchentlichen Sitzung à 120 Minuten (davon in der Regel 75 Minuten face-to-face) durchgeführt. Es können im Einzelfall auch zwei Sitzungen wöchentlich stattfinden, solange die Mindestdauer von drei Monaten nicht unterschritten wird.
Der Gesamtumfang der Leistung beträgt 40 Fachleistungsstunden. - Fehlzeitenregelung
- 2 Fehltermine möglich / Abbruch bei 3. Fehltermin
Kontakt
- Telefon
- WWW
- Adresse
- Seidelstraße 29
13507 Berlin (Reinickendorf)


