Denkzeit-Gesellschaft e. V.: Denkzeit-klassisch nach §10 JGG

Angebot
Sozialkognitives Einzeltraining
Träger
Denkzeit-Gesellschaft e. V.
Sprachen
Deutsch
Zielgruppe
Denkzeit-klassisch richtet sich an junge Menschen, die sich wiederholt dissozial und/oder gewalttätig verhalten haben und deren psychosoziale Kompetenzen nicht ausreichend entwickelt sind.

Für eine Teilnahme braucht es weder reife selbstreflexive Fähigkeiten noch eine besondere kognitive Leistungsfähigkeit. Das Training kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zugewiesen werden. Wir beraten die Jugendhilfe im Strafverfahren bei Bedarf im Vorfeld fallspezifisch, um das geeignete Denkzeit-Programm zu finden.
Konzept
Denkzeit-klassisch ist ein psychodynamisch-pädagogisches, manualisiertes und modularisiertes Einzeltraining, das auf individuelle Entwicklungsförderung abzielt. Es ist wissenschaftlich fundiert, praxisorientiert und als signifikant wirksam im Sinne der Legalbewährung evaluiert. Durch die lebensweltnahe Ausgestaltung, die besondere Haltung der Denkzeit-Trainer:innen und die Möglichkeit passgenau auf die jeweiligen Bedarfe des jungen Menschen einzugehen, ist das Training niedrigschwellig und entwicklungsfördernd.
Angebotsziel
Im Rahmen einer wohlwollenden, heilsamen Beziehung mit haltgebender Struktur werden gezielt kognitive, affektive und moralische Fähigkeiten gefördert, die als delinquenzpräventive Schutzfaktoren gelten. Dazu zählen u. a. Wahrnehmung und Analyse sozialer Situationen, Umgang mit projektiven Neigungen, Problemlösekompetenzen, Antizipation, Mentalisierung, Affektwahrnehmung und -differenzierung, Steuerung von Affekten und Impulsen, moralisches Denk- und Urteilsvermögen, Ambiguitäts- und Frustrationstoleranz. Über die gezielte psychosoziale Förderung wird eine nachhaltige Delinquenzreduktion, verbesserte Partizipationsmöglichkeiten und eine persönliche Weiterentwicklung angestrebt.
Start/Dauer & Ort
Denkzeit-klassisch umfasst insgesamt 40 Termine mit dem jungen Menschen, zusammen mit der Umfeldarbeit beträgt der Gesamtumfang 60 FLS. Über eine flexible, wöchentliche Taktung kann das Training verkürzt oder verlängert werden. In der Regel dauert die Zusammenarbeit 6 bis 9 Monate.

Grundsätzlich gilt das Training mit dem 4. unentschuldigten Termin (nicht fristgerechte Absage, Fehlen ohne Absage oder Verspätung um mehr als 15 Minuten) als abgebrochen. Die Jugendhilfe im Strafverfahren entscheidet final über Abbruch, Weiterführung oder Wiederaufnahme des Trainings. In fachlich begründeten Ausnahmefällen ist eine Flexibilisierung des Rahmens möglich. Alle entschuldigten und unentschuldigten Fehltermine werden der Jugendhilfe im Strafverfahren mitgeteilt. Eine Neuzuweisung nach Abbruch ist ebenfalls möglich.

Es stehen berlinweit Trainingsorte zur Verfügung, so dass die Fahrtzeit nicht mehr 30 Minuten beträgt.

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Innsbrucker Straße 37
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