Pädagogisch betreute Arbeitsleistung / Freizeitarbeit

Für Jugendliche und Heranwachsende, die die Weisung oder Auflage erhalten haben Arbeitsleistungen in ihrer Freizeit zu erbringen. Für die Arbeit in Kleingruppen soll erkennbar sein, dass sie einer pädagogischen Förderung bedürfen und im Gruppenkontext erreichbar sind. Die Arbeitsleistungen sollen, sofern möglich, einen Bezug zu dem verursachten Schaden haben. Den jungen Menschen soll die Verantwortungsübernahme für das eigene Handeln nähergebracht werden, unter anderem in Gesprächen über ihre Straftat und ihre Probleme.

Umfang: in der Regel sollen sie nicht mehr als 4 Arbeitsstunden pro Tag betragen. Die Dauer richtet sich nach der Anzahl der jugendgerichtlich angeordneten Arbeitsstunden (Freizeitarbeiten)