Pädagogisch betreute Freizeitarbeit

Jugendliche und Heranwachsende, die die Weisung oder Auflage erhalten haben Arbeitsleistungen zu erbringen, sollen diese in Kleingruppen unter Anleitung pädagogischer Fachkräfte während ihrer Freizeit erbringen. Die Arbeitsleistungen sollen, sofern möglich, einen Bezug zu dem verursachten Schaden haben. Mit den jungen Menschen soll während dieser Zeit unter anderem über ihre Straftat oder ihre Probleme geredet werden.

Umfang: In der Regel sollen sie nicht mehr als 4 Arbeitsstunden pro Tag und insgesamt 40 Arbeitsstunden betragen. Die Dauer richtet sich nach der Anzahl der jugendgerichtlich angeordneten Arbeitsstunden (Freizeitarbeiten).