Diversion

Für Jugendliche und Heranwachsende, bei denen die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung besteht. Ein Strafverfahren kann (meist ohne Anklageerhebung) eingestellt werden, wenn bereits eine erzieherische Maßnahme erfolgt ist oder der bzw. die Beschuldigte sich um eine Wiedergutmachung des verursachten Schadens bemüht.

Umfang: individuell